Seit vielen Jahren wird von Seiten fachkundiger Gremien an einer Weiterentwicklung der Richtlinie SIB (Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen) – „Instandhaltungs-Richtlinie“ gearbeitet. Nun gibt es neue Entwicklungen: Eine neue Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung) wurde zur Anhörung gestellt. Im Januar 2021 wurde nun bekannt, dass die Technische Regel zur Verfügung steht und endlich eingeführt werden kann.
„Mit Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahrens und Zustimmung in den Gremien der Bauministerkonferenz im Dezember 2020 wird die neue Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung), Teil 1 und Teil 2 (Stand Mai 2020), mit Beginn des neuen Jahres 2021 eingeführt. Dies erfolgt im Zuge der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2020/1 (MVV TB) in den Ländern.“ (Auszug DIBt Mitteilung zur TR)
Die Techn. Regel Instandhaltung soll nun weite Teile der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ von Oktober 2001 ersetzen.
Auf der Internetseite des DIBt können Sie das Dokument aktuell kostenlos herunterladen.