Sachverständigen­tätigkeit für Bauwerke

Gutachten bei Streit, Schaden und Investitionsrisiko. Wir klären technische Sachverhalte im Bestand unabhängig und beweissicher.

Untersuchung

Streit über Mängel, Ursache oder Verantwortung

Sobald Mängel im Raum stehen oder hohe Investitionen anstehen, geht es nicht mehr um Meinung, sondern um Nachweis. Ohne neutrale Bewertung fehlen belastbare Grundlagen für Zahlungen, Einbehalte, Klagen oder Kaufentscheidungen.

Strukturierte Begutachtung

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur Unabhängigkeit verpflichtet und unterliegt regelmäßiger Überprüfung seiner Fachkunde.

Seine Aufgabe ist die objektive, nachvollziehbare Bewertung technischer Fragen – prüfbar für Gerichte, Vertragspartner und Versicherer.

Sachverhalt sichern

Vor-Ort-Aufnahme, Unterlagenprüfung und vollständige Dokumentation des Ist-Zustands.

Ursache technisch klären

Gezielte Messungen oder Öffnungen nur dort, wo sie für die Beweisführung erforderlich sind.

Gutachten mit klarer Aussage

Einordnung zu Ursache, Verantwortungsbereich, technischem Mangel und erforderlichen Maßnahmen.

Teamarbeit in Tiefgarage

Sachverständige für Betoninstandhaltung und Schadensanalyse

Wir sind als Sachverständige im Bereich Betoninstandhaltung, Bauwerksbewertung und Schadensanalyse tätig. Je nach Fragestellung arbeiten wir eigenständig oder mit spezialisierten Partnern und Prüflaboren zusammen.

Typische Einsatzfelder mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite

Beauftragung als Gerichtsgutachter, Parteigutachter oder sachverständiger Zeuge zur technischen Klärung strittiger Punkte.

Verbindliche außergerichtliche Bewertung auf Basis klar definierter Fragestellungen.

Analyse auch komplexer, gewerke­übergreifender Schadens­mechanismen mit nachvollziehbarer Ursachenbewertung.

Technische Einordnung von Risiken, Instandhaltungsbedarf und wirtschaftlichem Sanierungsumfang.

Unabhängige Kontrolle zur frühzeitigen Erkennung von Abweichungen und zur Begrenzung späterer Haftungsrisiken.

Identifikation technischer Lücken oder wider­sprüchlicher Leistungs­definitionen vor Vertrags­abschluss oder Bauausführung.

Erfassung und Einordnung von Mängeln mit Blick auf Fristen, Beweislast und Dokumentationspflicht.

Dokumentation von Bauzuständen zur klaren Abgrenzung von Alt- und Neubeschädigungen sowie zur Absicherung von Ersatzvornahmen.

Erfahrung mit Gerichts- und Parteigutachten

Öffentlich bestellt

Öffentlich bestellter und vereidigter Sach­verständiger.

Gerichtserfahrung

Erstellung von Gerichts- und Parteigutachten.

Forensische Analyse

Systematische Ursachenklärung bei komplexen Schäden.

Regelwerks­kenntnis

Sichere Bewertung nach Normen und technischen Regeln.

Häufige Fragen zu Gutachten bei Bauwerksschäden

Immer dann, wenn ein Gutachten vor Gericht, gegenüber Versicherern oder im Streit zwischen Bauherr und ausführender Firma Bestand haben muss. Öffentlich bestellte Sachverständige sind auf ihre Sachkunde geprüft und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Gerichte sollen sie nach der Zivilprozessordnung bevorzugt beauftragen. Für eine interne Zustandsbewertung reicht meist ein Fachgutachten.

Ein Gutachten hält vor Gericht, wenn jede Aussage aus einem dokumentierten Befund folgt und jede Beweisfrage direkt beantwortet wird. Dazu gehören Messverfahren, Entnahmestellen und Laborwerte, Fotos mit Bauteilbezug und eine klare Trennung zwischen Befund und Bewertung. Vermutungen stehen ausdrücklich als Vermutungen im Text.

Das hängt vom Stand des Bauvorhabens ab: Vor der Abnahme muss in der Regel der Auftragnehmer die Mangelfreiheit belegen, danach meist der Auftraggeber den Mangel. Ein Gutachten klärt den technischen Teil, also Ursache, Umfang und Folgen eines Schadens. Die rechtliche Bewertung bleibt Sache Ihres Anwalts oder des Gerichts.

Nein, Bauteile werden nur geöffnet, wenn zerstörungsfreie Messungen eine Frage nicht beantworten oder ein Befund gesichert werden muss. Potentialfeldmessung, Betondeckungsmessung und Sichtprüfung grenzen die Stellen ein. Bohrkerne oder Bohrmehlproben folgen gezielt dort, wo sie die Beweisfrage entscheiden. Das hält Eingriffe und Reparaturaufwand klein.

Ja, auf Wunsch enthält das Gutachten Instandsetzungsvarianten mit einer Kosteneinordnung. Grundlage sind die festgestellten Schadensmengen, etwa Flächen mit Chloridbelastung oder die Länge von Rissen. Im Streitfall lässt sich ein Vergleich so auf belastbare Zahlen stützen. Die genauen Kosten ergeben sich erst aus der Ausschreibung der Arbeiten.

Ein Schiedsgutachten ist eine technische Bewertung, deren Ergebnis beide Parteien vorab als verbindlich anerkennen. Es erspart oft einen langen Prozess. KL-ING hat auf diesem Weg zum Beispiel strittige Risse und Beschichtungsablösungen an der WU-Sohle einer LKW-Anfahrt in einem Berliner Einkaufszentrum bewertet. Die Beweisfragen legen die Parteien vorher gemeinsam fest.

Ein Privatgutachten geben Sie selbst in Auftrag, ein Gerichtsgutachten beauftragt das Gericht im laufenden Verfahren. Das Privatgutachten dient oft der Klärung vor einem Streit oder als Grundlage für die eigene Position. Vor Gericht gilt es als Vortrag einer Partei. Ein selbständiges Beweisverfahren sichert Befunde, bevor ein Schaden beseitigt wird.

Für den Start reichen Fotos des Schadens, eine kurze Beschreibung der Frage und, falls vorhanden, Pläne und Verträge. Hilfreich sind außerdem frühere Prüfberichte, Leistungsverzeichnisse und Abnahmeprotokolle. Fotos und PDFs können Sie direkt über das Kontaktformular hochladen. Was noch fehlt, klärt das erste Gespräch mit dem Sachverständigen.

Technische Klarheit vor finanzieller Entscheidung

Bei Streit, Haftungsfragen oder größeren Investitionen sollte der technische Befund eindeutig sein.