Sachverständigentätigkeit für Bauwerke
Gutachten bei Streit, Schaden und Investitionsrisiko. Wir klären technische Sachverhalte im Bestand unabhängig und beweissicher.
Streit über Mängel, Ursache oder Verantwortung
- Unklare Schadenursache
- Abweichende Ausführung
- Offene Haftung
Sobald Mängel im Raum stehen oder hohe Investitionen anstehen, geht es nicht mehr um Meinung, sondern um Nachweis. Ohne neutrale Bewertung fehlen belastbare Grundlagen für Zahlungen, Einbehalte, Klagen oder Kaufentscheidungen.
Strukturierte Begutachtung
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur Unabhängigkeit verpflichtet und unterliegt regelmäßiger Überprüfung seiner Fachkunde.
Seine Aufgabe ist die objektive, nachvollziehbare Bewertung technischer Fragen – prüfbar für Gerichte, Vertragspartner und Versicherer.
Sachverhalt sichern
Vor-Ort-Aufnahme, Unterlagenprüfung und vollständige Dokumentation des Ist-Zustands.
Ursache technisch klären
Gezielte Messungen oder Öffnungen nur dort, wo sie für die Beweisführung erforderlich sind.
Gutachten mit klarer Aussage
Einordnung zu Ursache, Verantwortungsbereich, technischem Mangel und erforderlichen Maßnahmen.
Durchdachte Planung statt späterer Korrekturen
Wir sind als Sachverständige im Bereich Betoninstandhaltung, Bauwerksbewertung und Schadensanalyse tätig. Je nach Fragestellung arbeiten wir eigenständig oder mit spezialisierten Partnern und Prüflaboren zusammen.
Typische Einsatzfelder mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite
Beauftragung als Gerichtsgutachter, Parteigutachter oder sachverständiger Zeuge zur technischen Klärung strittiger Punkte.
Verbindliche außergerichtliche Bewertung auf Basis klar definierter Fragestellungen.
Technische Einordnung von Risiken, Instandhaltungsbedarf und wirtschaftlichem Sanierungsumfang.
Unabhängige Kontrolle zur frühzeitigen Erkennung von Abweichungen und zur Begrenzung späterer Haftungsrisiken.
Erfassung und Einordnung von Mängeln mit Blick auf Fristen, Beweislast und Dokumentationspflicht.
Dokumentation von Bauzuständen zur klaren Abgrenzung von Alt- und Neubeschädigungen sowie zur Absicherung von Ersatzvornahmen.
Darum sind wir der richtige Partner
Öffentlich bestellt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Gerichtserfahrung
Erstellung von Gerichts- und Parteigutachten.
Forensische Analyse
Systematische Ursachenklärung bei komplexen Schäden.
Regelwerkskenntnis
Sichere Bewertung nach Normen und technischen Regeln.
Häufig gestelle Fragen
Bei technischen Sachverhalten mit rechtlicher Relevanz oder erheblichem wirtschaftlichem Risiko.
Nachvollziehbare Methodik, saubere Dokumentation, klare Beantwortung konkreter Beweisfragen.
Das hängt vom Verfahrensstand ab. Ein Gutachten dient dazu, den technischen Sachverhalt belastbar darzustellen.
Nein. Eingriffe erfolgen nur, wenn sie zur Ursachenklärung oder Beweissicherung notwendig sind.
Ja. Technische Maßnahmen können mit Kosteneinordnung und Alternativen dargestellt werden.
Technische Klarheit vor finanzieller Entscheidung
Bei Streit, Haftungsfragen oder größeren Investitionen sollte der technische Befund eindeutig sein.