Sachverständigen­tätigkeit für Bauwerke

Gutachten bei Streit, Schaden und Investitionsrisiko. Wir klären technische Sachverhalte im Bestand unabhängig und beweissicher.

Untersuchung

Streit über Mängel, Ursache oder Verantwortung

Sobald Mängel im Raum stehen oder hohe Investitionen anstehen, geht es nicht mehr um Meinung, sondern um Nachweis. Ohne neutrale Bewertung fehlen belastbare Grundlagen für Zahlungen, Einbehalte, Klagen oder Kaufentscheidungen.

Strukturierte Begutachtung

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur Unabhängigkeit verpflichtet und unterliegt regelmäßiger Überprüfung seiner Fachkunde.

Seine Aufgabe ist die objektive, nachvollziehbare Bewertung technischer Fragen – prüfbar für Gerichte, Vertragspartner und Versicherer.

Sachverhalt sichern

Vor-Ort-Aufnahme, Unterlagenprüfung und vollständige Dokumentation des Ist-Zustands.

Ursache technisch klären

Gezielte Messungen oder Öffnungen nur dort, wo sie für die Beweisführung erforderlich sind.

Gutachten mit klarer Aussage

Einordnung zu Ursache, Verantwortungsbereich, technischem Mangel und erforderlichen Maßnahmen.

Teamarbeit in Tiefgarage

Durchdachte Planung statt späterer Korrekturen

Wir sind als Sachverständige im Bereich Betoninstandhaltung, Bauwerksbewertung und Schadensanalyse tätig. Je nach Fragestellung arbeiten wir eigenständig oder mit spezialisierten Partnern und Prüflaboren zusammen.

Typische Einsatzfelder mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite

Beauftragung als Gerichtsgutachter, Parteigutachter oder sachverständiger Zeuge zur technischen Klärung strittiger Punkte.

Verbindliche außergerichtliche Bewertung auf Basis klar definierter Fragestellungen.

Analyse auch komplexer, gewerke­übergreifender Schadens­mechanismen mit nachvollziehbarer Ursachenbewertung.

Technische Einordnung von Risiken, Instandhaltungsbedarf und wirtschaftlichem Sanierungsumfang.

Unabhängige Kontrolle zur frühzeitigen Erkennung von Abweichungen und zur Begrenzung späterer Haftungsrisiken.

Identifikation technischer Lücken oder wider­sprüchlicher Leistungs­definitionen vor Vertrags­abschluss oder Bauausführung.

Erfassung und Einordnung von Mängeln mit Blick auf Fristen, Beweislast und Dokumentationspflicht.

Dokumentation von Bauzuständen zur klaren Abgrenzung von Alt- und Neubeschädigungen sowie zur Absicherung von Ersatzvornahmen.

Darum sind wir der richtige Partner

Öffentlich bestellt

Öffentlich bestellter und vereidigter Sach­verständiger.

Gerichtserfahrung

Erstellung von Gerichts- und Parteigutachten.

Forensische Analyse

Systematische Ursachenklärung bei komplexen Schäden.

Regelwerks­kenntnis

Sichere Bewertung nach Normen und technischen Regeln.

Häufig gestelle Fragen

Bei technischen Sachverhalten mit rechtlicher Relevanz oder erheblichem wirtschaftlichem Risiko.

Nachvollziehbare Methodik, saubere Dokumentation, klare Beantwortung konkreter Beweisfragen.

Das hängt vom Verfahrensstand ab. Ein Gutachten dient dazu, den technischen Sachverhalt belastbar darzustellen.

Nein. Eingriffe erfolgen nur, wenn sie zur Ursachenklärung oder Beweissicherung notwendig sind.

Ja. Technische Maßnahmen können mit Kosteneinordnung und Alternativen dargestellt werden.

Technische Klarheit vor finanzieller Entscheidung

Bei Streit, Haftungsfragen oder größeren Investitionen sollte der technische Befund eindeutig sein.